Behörden und Ämter
Zum Verantwortungsbereich eines jeden Ministeriums gehören eine Anzahl staatliche Behörden und Ämter, die für die Anwendung und Umsetzung der von Reichstag und Regierung beschlossenen Gesetze zuständig sind.
Jedes Jahr beschließt die Regierung über die Voraussetzungen für die Tätigkeit der Behörden und Ämter. Das geschieht einerseits durch so genannte Anweisungsbestimmungen und andererseits durch Verordnungen. In der Kanzlei der Ministerien erfolgt die Ausarbeitung der Anweisungsbestimmungen und Verordnungen. In den Anweisungsbestimmungen sind unter anderem die Ziele der betreffenden Behörde, die zugewiesenen Mittel und die Verwendung der Mittel für die verschiedenen Tätigkeitsfelder der Behörde aufgeführt.
In vielen Ländern hat normalerweise ein einzelner Minister die Befugnis, direkt in die laufende Arbeit von Behörden und Ämtern einzugreifen. In Schweden ist eine derartige direkte Maßnahme durch den Minister verboten. Dem Verfassungsausschuss des Reichstags (KU) obliegt es zu kontrollieren, dass keine direkte Beeinflussung durch Minister vorkommt.
Beispiele von Behörden und Ämtern: Schwedisches Migrationsamt, Polizei, Schwedisches Zentralamt für Finanzwesen

